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+44 1234 567 890
Leistungen
Hilfestellung oder Übernahme beim:
- grundpflegerische Versorgung
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Begleitung bei Arzt- oder Therapiebesuchen
- Erledigung von Einkäufen & Zubereitung von Mahlzeiten


Behandlungspflege
- Medikamentengabe
- Inkontinenzversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verabreichung von Nahrung über PEG-Sonden
Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte im Pflegedienst übernehmen z.T. Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die durch Ihren Arzt verordnet wurden. Diese Maßnahmen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
*der Pflegedienst hat einen Vertrag nach §132 a Abs. 2 SGB V abgeschlossen und kann entsprechend mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen*
Unsere Pflegefachkräfte sichern durch regelmäßige Kontrollen bei Ihnen Zuhause eine bestmögliche und auf Sie angepasste Pflege in der Häuslichkeit.
Voraussetzungen für eine häusliche Pflegehilfskraft
- Kostenfreie Kost und Logis
- Internetzugang
- separat möbliertes Zimmer
- uneingeschränkte Nutzung von Sanitäranlagen oder separates Badezimme


Wissenswertes
- wir sind Mitglied im - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
- wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
- der Vertrag endet mit einer schriftlichen Kündigung oder dem Todesfall
- bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt ruht der Vertrag auf Wunsch der Kunden und Kundinnen
- sollte absehbar sein, dass die Kunden oder Kundinnen zeitnah in die Häuslichkeit zurückkehren, kann die Pflegehilfskraft auf Wunsch vor Ort bleiben
- innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz kann der Vertrag ohne Angaben von Gründen fristlos gekündigt werden
Wichtige Information:
die Bezeichnung einer 24h Pflege / Betreuung ist umgangssprachlich und bedeutet nicht, dass eine Pflegehilfskraft 24h arbeitet. Arbeitszeiten und Ruhezeiten sind durch gesetzliche Vorgaben unbedingt einzuhalten!